Neue Verwaltungsgrundsätze Verfahren

Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen zu Fragen des Internationalen Steuerrechts heißen traditionell „Verwaltungsgrundsätze“.

Hier hat das BMF ohne große Vorankündigung am 03.12.2020 seine Auffassung zu den Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen und den Schätzungsbefugnissen der Finanzverwaltung neu formuliert.
Diese Verwaltungsgrundsätze binden zwar nur die Finanzbeamten/Betriebsprüfer, doch ist es wichtig zu wissen, wie die Finanzverwaltung tickt.

Interessant sind hier insbesondere die Verschärfungen.

So soll sich der Steuerpflichtige bereits bei der Vereinbarung einer Transaktion umfassende Zugriffsrechte auf im Ausland befindliche Informationen vorbehalten müssen. Das sollte zur Standardformulierung in Intercompany-Verträgen werden.
Zu den vorzulegenden Unterlagen sollen auch E-Mails, Messengerdienstnachrichten und Nachrichten mittels anderer elektronischer Kommunikationsmedien gehören, soweit deren Inhalte einen steuerlichen Bezug aufweisen.

Daneben fordern die VWG 2020, dass Steuerpflichtige auch Gutachten steuerlicher Berater vorlegen müssen.
Ob und inwieweit das rechtlich zulässig ist, wird sicher noch die Gerichte beschäftigen.

Besonders kritisch sind die sehr pauschalen Ausführungen zu weitgehenden Schätzungsbefugnissen der Finanzbehörde.
Verwendet die Finanzbehörde bei der Prüfung eine andere Methode als der Steuerpflichtige, soll dies schon zu einer Berichtigung führen, wenn die Ergebnisse der Alternativmethode „wahrscheinlicher“ sind. Dem wird man mit eigenen Plausibilitätsverprobungen gegenhalten müssen.

Bedauerlich sind auch die nicht mehr zeitgemäßen Ausführungen zur Sprache der vorzulegenden Dokumente und Aufzeichnungen. Steuerpflichtige können sich aufgrund der Regelungen in Tz. 22 auf erhebliche Kosten für Übersetzungen einstellen, wenn sie nachteilige Folgen vermeiden wollen. Hier sollte generell die Vorlage zumindest in englischer Sprache erlaubt werden.

Die frühzeitige und ordnungsgemäße Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation wird also immer wichtiger.

Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an.

 

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