Sonderprüfungen

Im Rahmen von Sonderprüfungen prüfen wir für Sie gesetzliche und freiwillige Prüfungen, die naturgemäß ihren Schwerpunkt in gesetzlichen Prüfungen haben (insbesondere im Aktiengesetz). Sie sind nicht regelmäßig durchzuführen und sind daher nur in bestimmten Fällen von Bedeutung.

Die Sonderprüfungen umfassen im Einzelnen:

  • Gründungsprüfungen
  • Prüfung wg. Kapitalerhöhung
  • Geschäftsführungsprüfung nach § 142 AktG
  • Prüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
  • Abhängigkeitsbericht
  • Kreditprüfung
  • Unterschlagungsprüfung
  • Organisationsprüfung
  • Kostenrechnungs- und Preisprüfung