Unternehmensberatung

Im Rahmen unserer Tätigkeit beraten wir Unternehmen in Hinsicht auf finanzielle und steuerliche Aspekte.
Unser Beratungsspektrum:

Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung:

Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich aus dem Nutzen, den es aufgrund seiner Erfolgsfaktoren einschließlich seiner Innovationskraft, Produkte und Stellung am Markt, der inneren Organisation, seiner Mitarbeiter und seines Managements in Zukunft erwirtschaften kann. Unter der Voraussetzung, dass ausschließlich finanzielle Ziele verfolgt werden, wird der Wert eines Unternehmens aus seiner Eigenschaft abgeleitet, durch Zusammenwirken aller die Ertragskraft beeinflussenden Faktoren finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften.

Wir legen bei den Unternehmensbewertungen regelmäßig das Ertragswertverfahren oder die Discounted-Cashflow-Methode (DCF) zugrunde. Diese Verfahren haben ihren Niederschlag in den Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), insbesondere im Standard IDW S1, gefunden und sind in der Rechtsprechung anerkannt.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team von Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche für Sie abgedeckt werden. Die von uns ermittelten Unternehmenswerte können die Basis sein für:

  • Den Verkauf/Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils
  • Die Festsetzung des Emissionskurses (auch der Bookbuilding Spanne) bei einer Börseneinführung (sog. Initial Public Offering)
  • Die Gründung einer Gesellschaft mit Einbringung von Gesellschaftsanteilen
  • Den Eintritt neuer Gesellschafter in eine bestehende Gesellschaft
  • Die Fusion bestehender Unternehmen
  • Die Spaltung bzw. Realteilung von Gesellschaften
  • Den Austritt eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft nach Kündigung
  • Die Barabfindung von Minderheitsgesellschaftern
  • Die Abfindung von Minderheitsgesellschaftern in Aktien der Obergesellschaft
  • Die Entscheidungen über die Liquidation eines Unternehmens
Due Diligence Prüfungen

Due Diligence Prüfungen

Im Rahmen einer Due Diligence Prüfung findet im Vorfeld eine systematische und sorgfältige Beurteilung eines Vertragsobjektes statt. Gegenstand des Vertrages kann z.B. der Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sein. Neben den betriebswirtschaftlichen sind juristische, steuerliche oder auch kulturelle Faktoren zu beachten. Gerade die kulturelle Due Diligence, die das Feld der Unternehmensmentalität umfasst, ist dann von Bedeutung, wenn ein bestehendes Unternehmen ein anderes übernimmt und somit zwei Unternehmenskulturen miteinander verschmolzen werden sollen.

Der Begriff Due Diligence ist nicht eindeutig definiert. Sinngemäß übersetzt bedeutet Due Diligence soviel wie "der Sorgfalt entsprechend". Häufig wird der deutsche Begriff "Angebotsprüfung" synonym verwendet. Ziel einer Due Diligence ist es, möglichst viele Informationen über das betreffende Unternehmen zu sammeln und diese auch im Hinblick auf die geforderten Konditionen zu würdigen. Die Werte und Chancen des Unternehmens werden zumeist von den derzeitigen Eigentümern angeführt und sind demzufolge auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus gilt es aber vor allem rechtliche und finanzielle Risiken (sog. Dealbreaker) zu identifizieren, die evtl. einem Kauf oder Verkauf entgegenstehen könnten.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team von Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche für Sie abgedeckt werden. So können Kriterien für eine Due Diligence Prüfung folgende Bereiche umfassen:

  • Qualität des Managements und der Führungspersonen
  • Qualifikation der Mitarbeiter und ihre Veränderungsbereitschaft
  • Vorhandensein klarer Ziele des Unternehmens oder Betriebsteils
  • Klare Verteilung von Budgets
  • Geschlossene oder offene Informationspolitik und Unternehmenskommunikation im Hause
  • Dokumentierte Ablaufprozesse und Prozessorientierung
  • Grad der Kundenzufriedenheit und Vorhandensein eines Messinstrumentes
  • Höhe der Mitarbeiterzufriedenheit und Vorhandensein einer Mitarbeiterbefragung
  • Bewertung der gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung / Image des Unternehmens in der Öffentlichkeit
  • Bewertung der Ergebnisse und Bilanzen des Unternehmens
  • Bewertung des Vorhandenseins eines Qualitätsmanagements im Hause
  • Analyse und Beurteilung der rechtlichen, insbesondere steuer- und gesellschaftsrechtlichen, Unternehmensstrukturen für Zwecke der Risikoanalyse und Gestaltungsoptimierung
Benchmarking

Benchmarking

Benchmarking bedeutet, Ihre Produkte, Prozesse, Dienstleistungen, Strategien, Strukturen, Aktivitäten etc. mit den besten Unternehmen zu vergleichen und von diesen zu lernen, indem "Best Practices" identifiziert, auf Ihre eigenen Belange angepasst und umgesetzt werden.

Eines der wichtigsten Prinzipien hierbei ist es, Benchmarking zu einem ständigen Prozess in Ihrem Unternehmen zu etablieren, um damit langfristig Stärken und Schwächen des Unternehmens aufzuzeigen, die Positionierung des Unternehmens im Wettbewerb zu ermitteln und einen Maßnahmeplan zur Leistungsverbesserung zu erstellen und umzusetzen.

Wenn Sie ein Benchmarkingprojekt durchführen wollen, unterstützen wir Sie gerne bei:

  • Der Bestimmung der Inhalte
  • Der Entwicklung eines geeigneten Datenerhebungsbogens
  • Der geeigneten geographischen Abgrenzung (z.B. EU-Benchmarking)
  • Der Auswahl geeigneter Partner
  • Der Festlegung der geeigneten Datenerhebungsmethode (Primärdaten, Sekundärdatenanalyse)
  • Der Durchführung aller strategisch erforderlichen Arbeiten
Durchführen von Ratinganalysen

Durchführen von Ratinganalysen

Ratinganalysen umfassen die Beurteilung von Kreditrisiken. Hierbei geht es insbesondere um die Bewertung wirtschaftlicher Sachverhalte und um die Frage, ob ein Unternehmen in der Lage sein wird, einen Kredit zurückzuzahlen. Der zentrale Aspekt einer Ratinganalyse ist daher immer die Einschätzung des Kreditrisikos eines konkreten Engagements der darlehensgebenden Bank. Das Ergebnis dieser Beurteilung ist eine Bewertungsnote. Anhand dieser Bewertungsnote kann anschließend das Ausmaß möglicher Forderungsausfälle bzw. eine Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit abgeleitet werden.

Ein positiver Aspekt einer Ratinganalyse ist weiterhin, dass Schwachstellen entdeckt und beseitigt werden können, um ein Unternehmen rechtzeitig vor Risiken zu bewahren. Zu diesem Zweck fließen in das Rating die sog. Hard Facts und Soft Facts mit ein. Hard Facts sind Informationen, die Auskunft über die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse geben (z.B. Jahresabschlussanalyse, Finanzstrukturen, Planungsunterlagen und Cash-flow). Die Soft Facts sind hingegen Informationen, die z.B. Auskunft über die Unternehmensstrategie, Markt und Wettbewerbsituation und das Management geben. Aus diesen Informationen ergibt sich dann eine objektive und nachvollziehbare Bewertung.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team von Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche für Sie umfassend abgedeckt werden. Im unseren Tätigkeitsbereich Unternehmensberatung erstellen wir für Sie Ratinganalysen und bringen Sie über die gewonnenen Erkenntnissen durch unsere Beratung nach vorne.

Unsere Leistungen hierzu umfassen für Sie im Einzelnen:

  • Externe und bankenunabhängige Bonitätsbeurteilungen mit konkreter Notengebung
  • Ganzheitliche Ratinganalysen (Vollrating)
  • Bilanz- und Branchencheck (Teilrating)
  • Unternehmensanalysen als Beratungsgrundlage
  • Zukunftsorientierte Betrachtungen
  • Investitionsplanung
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Transparente Verfahren
  • Ein kompetentes Netzwerk an Experten

Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen sehen Sie bitte hierzu auch unter unseren Tätigkeitsbereichen Steuerberatung und Rechtsberatung nach.

Projektmanagement und Projektsteuerung

Projektmanagement und Projektsteuerung

Besondere Vorhaben von großer Tragweite und Komplexität erfordern ein zielorientiertes Vorgehen in der gleichzeitig verschiedene Fachdisziplinen eingebunden werden. Neben der intensiven Ziel- und Ergebnisorientierung werden im Projektmanagement insbesondere die zur Verfügung stehenden bzw. benötigten Ressourcen beachtet. Als Ressourcen finden z.B. die anfallenden Kosten, bestehende Zeitrestriktionen sowie die zu erbringende Qualität der angestrebten Leistung Beachtung. Durch die Vernetzung von Projekten bis hin zu Projektprogrammen erfährt Projektmanagement eine erweiterte Bedeutung, so dass die strategische Ausrichtung von Unternehmen zunehmend mit Hilfe von Methoden und Instrumenten aus dem Projektmanagement erfolgt.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team von Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche für Sie umfassend abgedeckt werden. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs Projektmanagement- und Steuerung beziehen wir alle wirtschaftlichen, psychologischen/soziologischen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren ein. Wir helfen Ihnen, Projekte effizient zu planen, diese erfolgreich abzuschließen, und die positiven Effekte für ihr Unternehmen optimal zu nutzen.

Unsere Leistungen umfassen hierzu im Einzelnen:

  • Vorplanung bis zum Projektstrukturplan, Projektverabschiedung, Kick-off
  • Feinplanung mit Termin-, Ressourcen- und Kostenplanung, aber auch Qualitäts- und Risikomanagement
  • Anforderungen im Projekt, Teamentwicklung und Konfliktbearbeitung
  • Überwachung und Controlling, Soll-Ist Verfolgung
  • Maßnahmen zur Behebung von Abweichungen im Projektplan
  • Projektabschluss und Review
  • Nachbetreuung
Unternehmenskauf und Restrukturierung

Unternehmenskauf und Restrukturierung

Die rasante technologische Entwicklung und die Öffnung neuer Märkte begründen einen Wandel zu globalen Unternehmens- und Wettbewerbssystemen. Der Druck des globalen Wettbewerbs führte hierbei zu Veränderungen in der Unternehmenslandschaft. Nationale und grenzüberschreitende Käufe und Verkäufe von Unternehmen oder Unternehmensanteilen sind daher heute keine Seltenheit mehr. Sie haben das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der Unternehmen zu sichern bzw. verbessern.

Für viele Unternehmen ergibt sich aber auch als Folge der Konzentration auf das Kerngeschäft die Notwendigkeit, an ihren Standorten eigene Produktionsbetriebe stillzulegen oder diese mitsamt der betrieblichen Infrastrukturen und Betriebsflächen an dritte Unternehmen weiterzugeben oder diese gegen kernbereichsbezogene Betriebe auszutauschen. Bei diesen Maßnahmen müssen zugleich Kosten sparende und flexible Produktions-, Vertriebs- und Organisationsstrukturen geschaffen werden, die die Innovationsfähigkeit und Effizienz der Unternehmen optimieren. Insgesamt stellt dieser Wandel hohe Anforderungen an die unternehmerische Flexibilität und verlangt Maßnahmen zu Transaktionen und Restrukturierung.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche umfassend für Sie abgedeckt werden. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs Unternehmenskauf und Restrukturierung beziehen wir alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren ein. Wir helfen Ihnen, ihr Ziel effizient zu planen, Entscheidungen zu treffen und die hieraus entstehenden positiven Effekte für ihr Unternehmen optimal zu nutzen. Unsere Beratung kann Ihnen helfen bei Fragen in Bezug auf:

  • Maßnahmen im Vorfeld des Kaufvertrages (Begleitung und Beratung bei Kaufverhandlungen, Unternehmensbewertungen)
  • Prüfung des Kaufgegenstandes
  • Erstellen bzw. entwerfen des Kaufvertrages
  • Grundsätzlichen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung (asset deal, share deal, Kaufpreis)
  • Durchführung des Kaufvertrages (Übernahme laufender Verträge des Unternehmens, Übergabe des Unternehmens)
  • Vorkehrungen für Leistungsstörungen (Gewährleistung, Garantie, Verjährung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen)
  • Steuerrechtliche Problemstellungen
  • Prüfung von Sonderregelungen (z.B. Arbeitnehmeransprüche)
  • Vermeidung von Haftungsrisiken aus Verkäufersicht
  • Sonderformen des Unternehmenskaufs (MBO, MBI, LBO)
  • Unwandlungen als Alternative oder zur Vorbereitung eines Unternehmenskaufs
  • Restrukturierungsmaßnahmen

Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen sehen Sie bitte hierzu auch unter unseren Tätigkeitsbereichen Steuerberatung und Rechtsberatung nach.

Gesellschafterwechsel

Gesellschafterwechsel

Eintritt, Ausscheiden und damit der Wechsel der Gesellschafter sind zentrale Problemfelder der täglichen Praxis von Unternehmen und Gesellschaften. Eine frühzeitige Nachfolgeregelung ist, insbesondere in familiengeführten, mittelgroßen und großen Unternehmen, daher eine wichtige Bedingung für die kontinuierliche Entwicklung des Unternehmens. Eine Sonderrolle nimmt der Gesellschafterwechsel bei der Erbfolge und vorweggenommener Erbfolge ein. Hier sind insbesondere bei Personengesellschaften in der Praxis vielfältige Gestaltungsvarianten und damit zum Teil auch Probleme anzutreffen.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche umfassend für Sie abgedeckt werden. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs Gesellschafterwechsel beziehen wir alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren mit ein. Wenn Sie durch Zuführung neuer liquider Mittel eine Stärkung des Eigenkapitals oder eine Neu-Strukturierung des Gesellschafterkreises vornehmen wollen, unterstützen wir Sie gerne bei diesen Maßnahmen, um eine positive und harmonische Weiterentwicklung des Unternehmens zu gewährleisten.

Unsere Beratung kann Ihnen Antworten geben z.B. bei Fragen in Bezug auf:

  • Aufnahme neuer Gesellschafter zur Verbesserung der Finanzlage (Finanzierung durch Risk Capital/Venture Capital)
  • Eintrittsmöglichkeiten (durch Anteilserwerb, Kapitalerhöhung, Erbfolge)
  • Steuerliche Behandlung der Folgen des Eintritts eines neuen Gesellschafters
  • Ausscheiden durch einseitige Erklärung (Austritt)
  • Zwangsweises Ausscheiden (Ausschluß)
  • Gesellschafterwechsel bei Erbfolge, vorweggenommener Erbfolge und Erbauseinandersetzung
  • Abfindung bei Ausscheiden, Austritt und Ausschluß (Höhe und Bemessung eines Abfindungsanspruchs, Gestaltung von Abfindungsklauseln)

Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen sehen Sie bitte hierzu auch unter unseren Tätigkeitsbereichen Steuerberatung und Rechtsberatung nach.

Risikomanagement

Risikomanagement

Unternehmerische Tätigkeit ist immer mit Unsicherheiten verbunden. Aufgabe des Risikomanagements ist es, die Chancen und Risiken systematisch zu identifizieren und sie hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und der quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert zu bewerten. Risiko wird daher als Streuung um einen Erwartungswert definiert. Nach dieser Definition werden sowohl positive Abweichungen (Chancen) als auch negative Abweichungen (Gefahren) berücksichtigt.

Resultierend aus den zunehmenden Unternehmenskrisen hat der Gesetzgeber als auch die internationalen Kapitalmärkte ein Interesse mehr, über die Wert- und Risikotreiber von Unternehmen zu erfahren. So ist z.B. ein angemessenes Risk Management Bestandteil der Sorgfaltspflichten eines Vorstandes oder GmbH Geschäftsführers. Im Falle einer Unternehmenskrise hat der Vorstand zur Vermeidung einer persönlichen Haftung, basierend auf § 93 Abs. 2 AktG, zu beweisen, dass er sich objektiv und subjektiv pflichtgemäß verhalten hat. Konkret heißt dies, dass er nachweisen muss, Maßnahmen zur Risikofrüherkennung und zur Risikoabwehr getroffen zu haben.

Die praktische Umsetzung darf dabei aber nicht auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in der Form einer "Risikobuchhaltung" reduziert werden. Vielmehr haben Unternehmen, die einen effizienten Risikomanagementprozess einführen, Kostenvorteile und damit auch Wettbewerbsvorteile. Wer am Markt überleben will, muss das Risiko-Chancen-Profil seines Unternehmens optimieren.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche umfassend für Sie abgedeckt werden. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs Risikomanagement beziehen wir alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren mit ein. Wenn Sie eine Risikoanalyse vornehmen- oder ein Risikomanagement aufbauen wollen, unterstützen wir Sie gerne bei diesen Maßnahmen, um eine positive und harmonische Weiterentwicklung ihres Unternehmens zu gewährleisten.

Wir können Sie beraten und unterstützen bei Fragen in Bezug auf:

  • Risikoidentifikation (Bestandsaufnahme aller Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist)
  • Risikobewertung (Angabe der Risiken hinsichtlich Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeiten)
  • Risikobewältigung (Festlegung geeigneter Maßnahmen zu einer für das Unternehmen günstigen Beeinflussung der Risikosituation)
Controlling

Controlling

Der gegenwärtige und auch in Zukunft zu erwartende Wandel in der Unternehmenswelt bedingt ein hohes Maß an Unsicherheit. Daher wird es immer wichtiger, die aufkommenden Richtungsänderungen rechtzeitig zu entdecken und ihnen bereits bei den ersten Anzeichen mit darauf abgestimmten Maßnahmen zu begegnen.

Da nicht anzunehmen ist, dass die Richtungsänderungen zufällig ablaufen, ist es Aufgabe eines strategischen Managements, einen solchen Wandel zu bewältigen und, wenn möglich, sogar zu nutzen. Unter zu Hilfenahme von Controllingsystemen können Unternehmen solchen Richtungsänderungen entgegenstehen.

Als Hauptmerkmale sind hierbei Planung, Steuerung und Kontrolle zu verstehen. Controlling setzt sich aus kontrollierenden oder überwachenden Elementen zusammen. Das heißt, es werden Kennzahlen ermittelt und interpretiert.

Aus der Interpretation der Kennzahlen werden Maßnahmen abgeleitet, die notwendig erscheinen, um das Ziel zu erreichen. Das Controlling liefert meistens die Grundlagen in Form von konkreten Teilzielen. Dies erfolgt sehr oft in IST- und SOLL-Vergleichen. Dabei darf Controlling nicht mit der Kalkulation, Kostenrechnung oder gar dem Rechnungswesen gleichgesetzt werden. Controlling ist vor allem eine strategische Aufgabe, um das Unternehmen auf Kurs zu halten.

MerzArnoldWüpper kann Ihnen als Team bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern bei alle bedeutenden Fragen hierbei helfen. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs Controlling beziehen wir alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren mit ein. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Zielen, um eine positive und harmonische Weiterentwicklung Ihres Unternehmens zu gewährleisten.

Unsere Beratung kann Ihnen helfen bei Fragen in Bezug auf:

  • Welche Signale machen sichtbar, ob sich das Unternehmen noch auf dem richtigen Kurs befindet? Wann sind Abweichungen zu erkennen?
  • Sind Ihre Produkte und Prozesse so gestaltet, dass keine unnötige Verschwendung erfolgt? Wo könnte etwas verbessert werden, um Kosten und Mühen einzusparen?
  • Welche Ziele können mit Mitarbeitern vereinbart werden? Wie prüfen die Mitarbeiter selbst und ihre Vorgesetzten, ob sie die Ziele erreichen?
  • Was sind für Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Abteilung die drei wichtigsten Kennzahlen? Wie ermitteln Sie diese und wie setzen Sie diese zum managen ein?
Fusion

Fusion

Unter Fusion versteht man die Verschmelzung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einer neuen Einheit. Dabei unterscheidet man die Verschmelzung durch Aufnahme und durch Neubildung. Im ersten Fall übernimmt ein Unternehmen A das Vermögen und die Schulden eines Unternehmen B; im zweiten Fall werden die Vermögenswerte und die Schulden aller fusionierenden Unternehmen A und B in eine neue Gesellschaft C eingebracht. Die in die neue Gesellschaft aufgenommenen Unternehmen kommen dann zum Erlöschen, so dass nur noch die neue Gesellschaft C bestehen bleibt.

Der Zweck einer Fusion kann hierbei in der Nutzung von Größenvorteilen dienen, um z.B. die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Marktanteile zu erhöhen- oder Überkapazitäten abzubauen. Um die Effizienz eines Großunternehmens jedoch ausschöpfen zu können, muss die aktive Integration der verschiedenen Unternehmenskulturen gefördert werden, eine Tatsache, die von führenden Managementabteilungen oft unterschätzt wird. Wichtig ist es, die Steuerneutralität von Fusionen zu gewährleisten, d.h. die Aufdeckung von stillen Reserven zu vermeiden.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team von Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche für Sie abgedeckt werden. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs Unternehmensberatung beziehen wir alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren mit ein. Wir beraten Sie zu allen Fragen hinsichtlich einer geplanten Fusionierung und unterstützen Sie dabei diese erfolgreich abzuschließen, um die positiven Effekte optimal zu nutzen.

Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen sehen Sie bitte hierzu auch unter unseren Tätigkeitsbereichen Steuerberatung und Rechtsberatung nach.

Anteilsbewertung (Bewertung von Gewinnanteilen)

Anteilsbewertung (Bewertung von Gewinnanteilen)

Während sich der Unternehmenswert als Gesamtwert des Unternehmens auf alle Unternehmenseigner bezieht, entspricht der Wert eines Unternehmensanteils dem jeweiligen Anteil eines Unternehmenseigners am Unternehmen.

Der Wert für einen Unternehmensanteil kann direkt oder indirekt ermittelt werden. Bei der direkten Anteilsbewertung wird der Anteilswert direkt aus den Zahlungsströmen zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Anteilseigner abgeleitet. Bei der indirekten Anteilsbewertung wird der Wert des Unternehmensanteils aus dem Gesamtwert des Unternehmens abgeleitet.

Je nach Anlass oder Zielsetzung, können in die Anteilsbewertung weiterhin objektive und subjektive Werte sowie der Preis für Unternehmensanteile als Bewertungsparameter mit einbezogen werden. Bei der Einbeziehung objektiver Parameter ergibt sich der Unternehmenswert/Anteilswert letztlich aus der Abzinsung der erwarteten finanziellen Überschüsse für die Anteilseigner/Aktionäre. Diese Abzinsung erfolgt anhand eines dem Risiko des zu bewertenden Unternehmens adäquaten Kapitalisierungszinsfußes. Bei der Einbeziehung subjektiver Parameter werden individuelle, persönliche Verhältnisse und Ziele des jeweiligen Anteilseigners für die Einschätzung des Anteilswertes berücksichtigt. Der Preis für Unternehmensanteile wird hingegen dem freien Kapitalmarkt, aus Angebot und Nachfrage, entnommen. Dieser wird wesentlich von der Nutzensschätzung der jeweiligen Käufer und Verkäufer bestimmt und kann je nach dem mengenmäßigen Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage sowie den Einflussmöglichkeiten der Unternehmenseigner auf die Unternehmenspolitik mehr oder weniger stark von dem Wert des gesamten Unternehmens oder dem entsprechenden Anteil am Unternehmergesamtwert abweichen.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team von Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche für Sie abgedeckt werden. Im Rahmen der Unternehmensberatung beziehen wir alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren mit ein.

Die von uns ermittelten Anteilswerte können für Sie die Basis sein für:

  • Verkauf oder Kauf eines Unternehmensanteils
  • Gründung einer Gesellschaft mit Einbringung von Gesellschaftsanteilen
  • Bestimmung des zu zahlenden Entgelts für abgetretene oder einbezogene Geschäftsanteile
  • Eintritt neuer Gesellschafter in eine bestehende Gesellschaft
  • Austritt eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft nach Kündigung
  • Bestimmung von Abfindungen beim Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern, sog. Squeeze Out (§ 306 AktG, § 320 AktG, §§ 19 und 207 UmwG)
  • Abfindung von Minderheitsgesellschaftern in Aktien der Obergesellschaft (§ 305 AktG, § 320 AktG, §§ 19 und 29 UmwG)
  • Fusion/Verschmelzung bestehender Unternehmen
  • Spaltung bzw. Realteilung von Gesellschaften
  • Ermittlung des Wertes nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften für erbschaftssteuerliche Zwecke
  • Eherechtlicher Zugewinnausgleich

Bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen sehen Sie bitte hierzu auch unter unseren Tätigkeitsbereichen Steuerberatung und Rechtsberatung nach.

Wirtschaftlichkeitsrechnung

Wirtschaftlichkeitsrechnung

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung verfolgt das Ziel, betriebliche Sachverhalte und Abläufe daraufhin zu untersuchen, ob sie dem ökonomischen Prinzip entsprechen. Hierbei werden Wirtschaftlichkeitsrechnungen insbesondere zur Beurteilung der betriebswirtschaftlichen Rentabilität von Projekten eingesetzt. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist die Vorstufe der Investitionsrechung. Sie bietet einen Kostenvergleich hinsichtlich der geplanten bzw. realisierten Investition.

Das Berechnungsverfahren ergibt sich dabei aus der Ermittlung von finanziellen Kenngrößen, die aus Investitionen, Kosten, Erlösen oder Gewinnen eines Projektes hergeleitet werden können. Der Vergleich dieser Kenngrößen erlaubt dann die Entscheidung für oder gegen bestimmte Projekte bzw. die Auswahl des betriebswirtschaftlich optimalen Szenarios. Man vergleicht z.B. die Kapitalkosten eines automatisierten Verfahrens mit den Arbeitskosten eines stärker manuell geführten Prozesses.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen, im Bereich Unternehmens- beratung, ein erfahrenes Kompetenzteam aus Betriebswirten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche für Sie abgedeckt werden. Die von uns durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnungen können für Sie die Basis sein für:

  • Ertrags- und Liquiditätsanalysen
  • Finanzierung- und Investitionsplanung
  • Finanzierungsentscheidungen unter Zuhilfenahme betriebswirtschaftlicher Methoden
  • Überprüfung der Rentabilität von bereits geplanten bzw. realisierten Projekten, z.B. als Planungsgrundlage von Sanierungen, Anschaffungen und anderen Investitionsvorhaben
Investitionsrechnung

Investitionsrechnung

Die Investitionsrechnung erfolgt unregelmäßig von Fall zu Fall. Sie umfasst alle rechenbaren Aspekte, die eine rationale Beurteilung einer Investition ermöglichen. Es werden zwei Gruppen von Investitionsrechnungsmethoden unterschieden: dynamische und statische Verfahren. Die beiden Gruppen unterscheiden sich unter anderem dadurch, dass bei den dynamischen Verfahren die Zahlungen als Rechnungselemente überwiegen, während bei den statischen Verfahren Kosten und Leistungen oder Aufwendungen und Erträge als Rechnungselemente zum Ansatz kommen. Im Einzelnen umfassen die beiden Gruppen folgende Methoden der Investitionsrechnung:

Dynamisches Verfahren

  • Kapitalwertmethode
  • Interne Zinsfuß-Methode
  • Annuitätsmethode

Statisches Verfahren

  • Kostenvergleichsrechnung
  • Gewinnvergleichsrechnung
  • Amortisationsrechnung
  • Rentabilitätsrechnung

Die Nutzung der unterschiedlichen Verfahren hängt oftmals von der Investitionsart, den Entscheidungsproblemen oder den verfügbaren Ressourcen ab. Je nach Bedarf kann daneben auch eine Kombination aus beiden Verfahren erfolgen.

Die Investitionsrechnung wird für die Gesamtlebensdauer des betreffenden Investitionsobjektes durchgeführt und ist in diesem Sinne eine mehrperiodische Totalrechnung. Sie dient dem Zweck, Auskunft über die Vorteilhaftigkeit der jeweiligen Investitionen zu geben und so die betrieblichen Investitionsentscheidungen auf eine rationale Grundlage zu stellen. Das Bezugsobjekt ist dabei nicht der Betrieb als Ganzes, sondern ein einzelnes Objekt (z.B. Maschine, Gebäude) bzw. eine einzelne Finanzinvestition (z.B. Aktie, Obligation).

Neben dieser volkswirtschaftlichen Bedeutung einer Investitionsrechnung tritt ihr betriebswirtschaftlicher Nutzen. Jede Unternehmung muss die ihr zur Verfügung stehenden Geldmittel optimal nutzen. Nur so kann sie auf Dauer auf dem Markt bestehen. Gewinnsituation und Überlebenschancen Ihres Unternehmens verbessern sich, wenn Sie vorteilhafte Investitionen erkennen und durchführen. Genauso wichtig ist es, unvorteilhafte Investitionsvorhaben zu erkennen und zu unterlassen.

Ein wichtiger erster Schritt bei der Erstellung einer Investitionsrechnung ist daher die Bestimmung jener finanziellen Kriterien, die in der gegenwärtigen Situation für das jeweilige Unternehmen wichtig sind.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team von Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche für Sie abgedeckt werden. Je nach Priorität müssen in der Regel folgende Kennzahlen mit in die Finanzargumentation miteinbezogen werden:

  • Zukünftiger Netto-Cashflow (Einnahmenüberschussrechnung)
  • Kapitalwert des Netto-Cashflow (Diskontierte Cashflow-Analyse)
  • Interner Zinsfuß (jener Zinsatz, bei dessen Anwendung der Kapitalwert einer Investition gleich Null wird, d.h. bei dem die barwertigen Einzahlungen mit dem barwertigen Auszahlungen übereinstimmen)
  • Rendite des Investitionsobjektes (ROI=Return on Investment, auch Rentabilitätsrechnung genannt)
  • Amortisationsdauer
  • Gesamtkosten des Projekts
  • Gesamte Kapitalkosten des Projekts
  • Gesamte Betriebskosten des Projekts
  • Kosten einer Einheit (z. B. einer Transaktion, pro Mitarbeiter, eines Arbeitsplatzes oder einer bestimmten Aufgabe)
Amortisationsrechnung

Amortisationsrechnung

Die Amortisationsrechnung ist ein Verfahren der Investitionsrechung, mit Hilfe dessen die Dauer der Amortisation (Amortisationszeit) berechnet wird. Ziel dieser Rechnung ist es, die Sicherheit einer Investition zu ermitteln d.h. der Zeitdauer, bis die Anschaffungsausgaben durch finanzielle Vorteile mindestens ausgeglichen sind (sog. Amortisationsdauer oder Pay-off-Periode).

Bei der Amortisationsrechnung, die auch als Kapitalrückflussrechnung bezeichnet wird, sind zwei grundsätzlich verschiedene Verfahren zu unterscheiden, die statische und die dynamische Amortisationsrechnung. Die statische Amortisationsrechung ermittelt den Zeitraum, der vergeht, bis die Anschaffungsauszahlung mit Hilfe der später anfallenden positiven Nettoeinzahlungen (Rückflüsse) wiedergewonnen wird (d.h. sie vernachlässigt etwaige Zinsansprüche des Investors und rechnet mit einem Zinssatz von Null). Die dynamische Amortisationsrechung ermittelt hingegen den Zeitraum, innerhalb dessen das eingesetzte Kapital zuzüglich einer Verzinsung der ausstehenden Beträge wiedergewonnen wird und beseitigt so die Schwachstellen der statischen Amortisationsrechnung.

Dieser ermittelte Zeitraum (Amortisationszeit) wird meist als zusätzliches Kriterium zur Investitionsbeurteilung, insbesondere zur Risikobeurteilung herangezogen. Danach gelten Investitionen mit kurzen Amortisationszeiten als sicherer als solche mit langer Kapitalrückflussdauer. Denn je langsamer die investierten Mittel zurückfließen, umso größer ist das Risiko, dass sich der Markt verändert und die investierten Mittel später oder gar nicht mehr wiedergewonnen werden können.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team von Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten, Rechtsanwälten und Steuerberatern ein erfahrenes Kompetenzteam, in der alle bedeutenden Fragen und Bereiche für Sie abgedeckt werden. Im Rahmen der Unternehmensberatung beziehen wir alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Faktoren mit ein. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie an der Durchführung einer Amortisationsberechnung interessiert sind.