Aktienrecht
Im Bereich des Aktienrechts beraten und vertreten wir Sie umfassend bei Fragen in Bezug auf:
- Rechtsverhältnisse zwischen Gesellschaft und Aktionären
- Gründung der Gesellschaft (Feststellung der Satzung, Bestellung des Aufsichtsrats, Gründungsbericht- und Prüfung, Anmeldung und Eintragungen der Gesellschaft in das Handelsregister, Zweigniederlassungen, Verantwortlichkeiten und Nachgründung)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Inhalt der Satzung, Satzungsänderung und Inkraftsetzen der Satzung
- Mehrheitsunternehmen
- Abhängige und herrschende Unternehmen mit und ohne Beherrschungsvertrag, Leistungsmacht und Verantwortlichkeit
- Unternehmensverträge (Beherrschungsverträge, Gewinnabführungs- und Geschäftsführungsverträge, Gewinngemeinschaft, Teilgewinnabführungsverträge, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge)
- Eingegliederte Gesellschaften
- Organe, ihre Wahl, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Haftung
- Organisation von Hauptversammlung und Beschlüssen
- Wahrnehmung von Aufsichtsrat Mandaten
- Geltendmachung von Ersatzansprüchen
- Umwandlung von Aktiengesellschaften in andere Rechtsträger (Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel)
- Liquidation und Auflösung einer Gesellschaft
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