Steuerberatung für Stiftungen

Bei der Besteuerung von Stiftungen gibt es eine Vielzahl von Vorschriften und Sonderregelungen, die die Vertreter einer Stiftung kennen sollten.

MerzArnoldWüpper berät und vertritt Sie zu allen Fragen des Stiftungssteuerrechts.

Im Rahmen des Stiftungssteuerrechts bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Beratung bei der Gründung einer Stiftung
  • Planungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit unternehmensverbundenen Stiftungen
  • Beratung bei Spenden für gemeinnützige Zwecke (Ermittlung des maximalen Abzugssatzes und Auswirkung auf die einkommenssteuerechtliche Belastung)
  • Steuerliche Besonderheiten für Stiftungen bei der Körperschafts- und Umsatzsteuer
  • Erstellung von Mittelverwendungsnachweisen für Stiftungen gem. § 63 AO
  • Außersteuerliche Begünstigungen
  • Steuerlich unschädliche Betätigungen und Rücklagenbildung
  • Wirtschaftliche Betätigungen
  • Einkommensermittlung und Steuerfestsetzung
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer (z.B. Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit)
  • Sonstige Steuern (z.B. Grundsteuer, Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer etc.)
  • Betreuung bei Prüfungen durch das Finanzamt
  • Anzeige- und Meldepflichten sowie Steuererklärungspflichten

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