Prüfung und Rechnungslegung gemeinnütziger Körperschaften

Die Rechnungslegung von gemeinnützigen Körperschaften (Stiftungen, Vereine, GmbH) wird im Allgemeinen nur aufgrund rechtlicher oder satzungsmäßiger Verpflichtung, eines Auftrags der jeweiligen Aufsichtsbehörde oder nach Maßgabe einer freiwilligen Beauftragung durchgeführt.

Lediglich Körperschaften, die (auch) eine Gewerbe betreiben, sind insoweit prüfungspflichtig, wenn auf sie die Größenmerkmale des PublG zutreffen oder wenn sie unter ein StiftG (wie z.B. in NRW) fallen.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und den Bedürfnissen unserer Mandanten prüfen wir für gemeinnützige Körperschaften:

  • Verwaltung von Stiftungen; Vereine, GmbH
  • Kassenführung (Einnahmen und Ausgaben)
  • Bei gewünschten handelsrechtlichen Bestätigungsvermerk (gem. § 322 Abs. 1 HGB) Prüfung von: Buchführung, Jahresabschluss, Anhang und ggf. zu erstellenden Lagebericht
  • Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
  • Satzungs- und bestimmungsgemäße Mittelverwendung
  • Einhaltung steuerlicher Bestimmungen – insbesondere im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht (nach AO)
  • Analysieren der wirtschaftlichen Tätigkeit