Treuhandaufgaben
Durch die Übernahme von Treuhandaufgaben beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten wie z.B. bei der:
- Verwaltung fremden Vermögens
- Haltung von Gesellschaftsanteilen
- Wahrnehmung von Gesellschafterrechten
- Testamentsvollstreckung (Siehe auch Tätigkeitsbereich Rechtsberatung: Erbrecht)
- Nachlassverwaltung (Erbrecht)
- Tätigkeit als Betreuer und Nachlasspfleger (Erbrecht)
- Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten
- Stiftungsverwaltung
- Betreuung und Verwaltung Kredit- und sonstigen Sicherheiten
- Liquidationen
- Vergleichsverwaltung
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