Konzernabschlussprüfungen

Die Konzernabschlussprüfung ist ein zentrales Instrument, um die wirtschaftliche Lage einer Unternehmensgruppe zuverlässig darzustellen. Während der Einzelabschluss nur das jeweilige rechtliche Unternehmen betrifft, zeigt der Konzernabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des gesamten Konzerns wie ein einziges Unternehmen.

Nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 290 ff. HGB) sind Mutterunternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, sofern sie über ihre Tochtergesellschaften eine einheitliche Leitung ausüben. Damit verbunden ist regelmäßig die gesetzliche Pflicht zur Konzernabschlussprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer (§ 316 HGB).

Ziel und Bedeutung der Konzernabschlussprüfung

Die Konzernabschlussprüfung stellt sicher, dass der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Banken, Investoren, Geschäftspartner und andere Stakeholder erhalten damit verlässliche und transparente Informationen. Der Wirtschaftsprüfer kontrolliert insbesondere:

  • die Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierung,
  • die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nach HGB oder IFRS,
  • die korrekte Darstellung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,
  • die Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit des Konzernlageberichts.

Besondere Anforderungen bei der Konzernabschlussprüfung

Die Prüfung von Konzernabschlüssen ist anspruchsvoll, da sie über die Prüfung eines Einzelabschlusses hinausgeht. Typische Schwerpunkte sind:

  • Eliminierung konzerninterner Transaktionen,
  • Bewertung und Darstellung von Beteiligungen, Goodwill und latenten Steuern,
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Rechnungslegungssysteme innerhalb der Gruppe, insbesondere HGB und IFRS,
  • Koordination mit lokalen Prüfern bei internationalen Tochtergesellschaften.

Gerade bei international aufgestellten Konzernen ist eine enge Abstimmung zwischen Mutterunternehmen, Tochtergesellschaften und Wirtschaftsprüfern entscheidend.

Unsere Leistungen im Bereich Konzernabschlussprüfung

Die Kanzlei MerzArnoldWüpper begleitet mittelgroße und große Unternehmensgruppen zuverlässig bei der gesetzlichen oder freiwilligen Konzernabschlussprüfung. Unser erfahrenes Team bietet unter anderem:

  • Prüfung von Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS,
  • Prüfung und Analyse von Konzernlageberichten,
  • Beurteilung und Optimierung von Konsolidierungsgrundsätzen und -methoden,
  • Unterstützung bei der Harmonisierung von Rechnungslegungs- und Reporting-Prozessen,
  • Zusammenarbeit mit internationalen Partnern im Rahmen von Komponentenprüfungen,
  • praxisorientierte Empfehlungen zur Steigerung von Transparenz und Effizienz.

Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Ihr Konzernabschluss nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch als verlässliche Entscheidungsgrundlage im Wettbewerb dient.