Besteuerung internationaler Verflechtungen und Sachverhalte (internationales Steuerrecht)

MerzArnoldWüpper besteht aus einem kompetenten und auch international geprägten Team von qualifizierten Mitarbeitern.
Unsere Fachanwälte für Steuerrecht sind mit internationaler Ausprägung tätig. Sie beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zu internationalen Sachverhalten und Sonderfragen des internationalen Steuerrechts.

Unsere Leistungen umfassen hierzu im Einzelnen:

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und EU-Staaten sowie zwischen Deutschland und Nicht EU-Staaten (sog. Drittstaaten)
  • Auslandsentsendungen/Expatriates (Beratung hinsichtlich arbeits- und steuerrechtlicher Aspekte z.B. die Vertragsgestaltung, Auswirkungen auf Lohnsteuer und Sozialversicherung, Beachtung einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Steuerliche Beratung bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen von nach Deutschland entsandten Mitarbeitern
  • Steuerliche Beratung bei Lohn- und Gehaltsabrechnung von ins Ausland entsandten deutschen Mitarbeitern
  • Vorsteuervergütungsverfahren in den EU-Mitgliedsstaaten sowie nicht EU-Staaten
  • Hilfestellung zur Ermittlung der Angemessenheit von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen
  • Dokumentation von Verrechnungspreisermittlungen
  • Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland
  • Besteuerung deutscher Investoren im Ausland (Outbound-Investitionen)
  • Besteuerung ausländischer Investoren in Deutschland (Inbound-Investitionen)
  • Verlust- und Gewinnberücksichtigung bei Auslandseinkünften
  • Hilfestellung bei der Wahl einer europäischen Rechtsform z.B. SE, EWIV
  • Betreuung bei Gründungen von Tochtergesellschaften im Ausland

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