Buchführung und Bilanzierung

Finanzbuchhaltung

Alle in einem Wirtschaftsjahr entstandenen Geschäftsvorfälle müssen festgehalten werden. Hierzu bedarf es einer Buchführung, in der nicht nur das zu Beginn eines Wirtschaftsjahres vorhandene Betriebsvermögen ausgewiesen wird, sondern auch seine während des Geschäftsjahres eingetretenen Veränderungen durch laufende Buchungen erfasst werden. Die Buchführung ist damit ein wesentliches Mittel zur Feststellung des Geschäftserfolgs. Im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen und den Bedürfnissen unserer Mandanten umfassen unsere Leistungen für Sie im Einzelnen:

  • Komplett-Service im Bereich OUTSOURCING von kaufmännischen Aufgaben z.B. Einrichtung der Buchführung, Kontieren und Buchen der Belege (auch Belegsammlung)
  • Erstellen eines Kontenplanes, führen von Summen -und Saldenlisten und deren Kontrolle
  • Erledigung sämtlicher Buchführungsarbeiten: FIBU; KOST, OPOS, BWA und LOHN
  • Informationsaufbereitung der Offenen-Posten-Buchhaltung für das Mahnwesen
  • Erstellung sämtlicher Anmeldungen für Finanzbehörden und Sozialkassen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung, Meldungen an das Bundesamt für Finanzen)
  • Spezielle Buchhaltungslösungen (z.B. für Ärzte, Industriebetriebe, kommunale Eigenbetriebe, Kfz.-Händler, Reisebüros und Vereine)
  • Aufbau und Entwicklung von Kennzahlensystemen zur Vorbereitung auf Kreditwürdigkeitsprüfungen z.B. Ratings
  • Controlling im Rahmen der Erstellung der Finanzbuchhaltung (Finanz- und Kostencontrolling, sowie Liquiditätscontrolling)
  • Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von externen Rechnungslegungssystemen
  • Analyse des Rechnungswesens hinsichtlich Aussagefähigkeit für Entscheidungen der Unternehmensleitung
  • Kostenrechnung
  • Einführung von Kostenrechungssystemen z.B. für die Preiskalkulation sowie Deckungsbeitragsrechnung und Ermittlung von Preisuntergrenze
  • Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Kostenrechnungen nach individuellen Wünschen zur Unterstützung der Unternehmensführung und Steuerplanung
  • Erledigen sämtlicher Buchführungsaufgaben in deutscher, englischer und französischer Sprache.

Lohnbuchhaltung

In der täglichen Praxis der Lohnabrechnung müssen von Unternehmen und Arbeitgebern zahlreiche Änderungen in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften beachtet werden.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Betriebswirten und Rechtsanwälten ein erfahrenes Kompetenzteam. Bei der Beratung unserer Mandanten bieten wir Ihnen einen umfassenden Service, von der Beratung bis hin zur Erstellung und Führen der Lohnkonten. Unsere Leistungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung umfassen für Sie daher im Einzelnen:

  • Laufende Lohnabrechnungen entsprechend den gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Vorgaben
  • Erstellen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Besondere Lohnabrechnungen z.B. für den öffentlichen Dienst
  • Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweise für Krankenkassen
  • Überwachung von Beitragssätzen und Erstellung von Überweisungsträgern, Schecks, Barzahlungslisten oder Daten für den elektronischen Zahlungsverkehr
  • Unterstützung bei notwendigen Aufzeichnungen innerhalb der Lohnbuchhaltung
  • Erstellung sämtlicher Bescheinigungen im Zusammenhang mit Ihrer Stellung als Arbeitgeber
  • Betreuung beim Lohnsteuer-Jahresausgleich
  • Beantwortung Ihrer Fragen in Bezug auf die Sozialversicherung (z.B. Beitragsgrenzen, Formel für Niedriglohn-Gleitzonen, Jahresarbeitsentgeltgrenzen)
  • Einrichtung, Überwachung und Anleitung Ihrer internen Lohnbuchhaltung
  • Individuelle Arbeitseinteilung zwischen Ihnen und unserem Büro
  • Aufklären über Aufzeichnungspflichten
  • Erstattungsverfahren (z.B. von Mutterschutzleistungen)
  • Meldungen an Sozialversicherungsträger (z.B.. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Bundesversicherung für Angestellte)
  • Unterstützung bei der Bearbeitung von Anträgen und Bescheinigungen
  • Prüfung von Anstellungsverträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Begleitung von Außenprüfungen durch Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern.

Jahresabschluss und steuerliche Gewinnermittlung

Die Bilanz gibt Auskunft über die Vermögenszusammensetzung und den Kapitalaufbau eines Unternehmens. Daher muss sich aus ihr eine vollständige, übersichtliche und nach einheitlichen Gesichtspunkten aufgebaute Zusammenstellung ergeben. Das HGB enthält zur Form und Inhalt der Bilanz eine Reihe von Vorschriften, die sinngemäß auch für die nach § 141 AO Bilanzierungspflichtigen gelten.

MerzArnoldWüpper bietet Ihnen als Team von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ein umfassendes und erfahrenes Kompetenzteam. Unsere Leistungen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen umfassen hierzu im Einzelnen:

  • Erstellen von Jahresabschlüssen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften aufgrund der von uns erstellten oder von Ihnen vorgelegten Finanzbuchhaltung, auf Wunsch auch mit Überprüfung der Buchungsvorgänge
  • Erstellen von Jahresabschlüssen für Unternehmen und Organisationen aller Rechtsformen
  • Erstellen von Bilanzberichten für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
  • Erstellen von Jahresabschlüssen und Sonderabschlüssen für international operierenden Konzernen
  • Erstellen von Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüssen und Plausibilitätsprüfungen im Rahmen der Abschlusserstellung
  • Erstellen von Sonder- und Ergänzungsbilanzen (z.B. Gründungsbilanzen, Umwandlungsbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen, Fusionsbilanzen, Sanierungsbilanzen, Liquiditätsbilanzen sowie Konkurs- und Vergleichsbilanzen)
  • Erstellen von steuerlichen Sonderbilanzen (z.B. Ausweisen des Sonderbetriebvermögens von Mitunternehmern so z.B. das im Alleineigentum eines Gesellschafters stehende Grundstück)
  • Erstellen von Vermögensaufstellungen
  • Beratende Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Sonderabschlüssen sowie im Bereich des Reportings, auch bei international operierenden Konzernen
  • Bilanzpolitische Strategieberatung
  • Organisation von Gesellschafterversammlungen zur Beschlussfassung über Jahresabschlüsse sowie von Bilanzbesprechungen
  • Erstellen der Jahresabschlüsse in deutscher, englischer und französischer Sprache
  • Beratung zu den Pflichten der Offenlegung
  • Erstellung von Offenlegungsbilanzen und anderen Offenlegungspflichtigen Unterlagen

Jahresabschluss nach internationalen Standards und Konzernabschlüsse nach IFRS/IAS

Bei den IFRS handelt es sich um die vom IASB verabschiedeten Rechnungslegungsbestimmungen.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Erstellen von Jahresabschlüssen nach IAS/IFRS
  • Konzeption des Projektplans zur Umstellung auf die IAS/IFRS auf Basis der identifizierten Unterschiede
  • Projektbetreuung und -organisation vor und während des Umstellungsprozesse
  • Ermittlung des optimalen Umstellungszeitpunktes und Unterstützung bei der internen und externen Kommunikation
  • Hilfe bei der Umstellung der Rechnungslegung auf IAS/IFRS
  • Erarbeitung der wesentlichen Arbeitsfelder und wesentlichen Unterschiede zwischen den aktuell angewandten Rechnungslegungsstandards und den IAS/IFRS
  • Stellungnahmen zu Spezialfragen der internationalen Rechnungslegung
  • Analyse der wesentlichen Geschäftsprozesse sowie des internen und externen Rechnungswesens
  • Optimierung des Prozesses zur Aufstellung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses nach IAS/IFRS
  • Erarbeitung einer neuen Bilanzierungsrichtlinie, von Reporting-Tools und Kontenrahmen sowie von neuen Berichtsstrukturen.

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