Treuhandaufgaben

Durch die Übernahme von Treuhandaufgaben beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten wie z.B. bei der:

  • Verwaltung fremden Vermögens
  • Haltung von Gesellschaftsanteilen
  • Wahrnehmung von Gesellschafterrechten
  • Testamentsvollstreckung (Siehe auch Tätigkeitsbereich Rechtsberatung: Erbrecht)
  • Nachlassverwaltung (Erbrecht)
  • Tätigkeit als Betreuer und Nachlasspfleger (Erbrecht)
  • Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten
  • Stiftungsverwaltung
  • Betreuung und Verwaltung Kredit- und sonstigen Sicherheiten
  • Liquidationen
  • Vergleichsverwaltung