Gebühren des Steuerberaters
- Allgemeine Grundlagen
- 1. Einkommensteuer-Erklärungen und private Umsatzsteuer-Erklärungen
- 2. Betriebliche Steuererklärungen
- 3. Jahresabschluss
- 4. Finanzbuchhaltung
- Literaturhinweis
Allgemeine Grundlagen der Gebührenberechnung
Die Berechnung der Gebühren für Steuerberater beruht im Wesentlichen auf der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).Der Ausgangspunkt für die Gebührenberechnung ist der Gegenstandswert des jeweils vorliegenden Falles. Dieser Gegenstandswert ergibt sich nicht immer sofort automatisch, sondern muss in manchen Fällen erst berechnet werden.
Aus dem Gegenstandswert kann man dann die Gebührenbasis ableiten, indem man eine der Tabellen A bis E aus der StBVV verwendet. Welche Tabelle man im vorgegebenen Fall benutzt, hängt von der konkreten steuerberaterischen Tätigkeit ab. Die Berechnungen in der vorliegenden Internetseite basieren übrigens nur auf den Tabellen A bis C.
Das Gesetz gibt einen Gebührenrahmen vor; dieser reicht von einem Mindestwert bis zu einem Maximalwert, z.B. von 1 / 10 bis 6 / 10. Diese Anteile, welche mit der Gebührenbasis multipliziert werden, sind gesetzlich vorgegeben und richten sich nach den Leistungen des Steuerberaters.
Einkommensteuer-Erklärungen
Die im Folgenden berechneten Gebühren für Einkommensteuer-Erklärungen und private Umsatzsteuer-Erklärungen basieren auf der Tabelle A der StBVV. Mit dieser Tabelle ermittelt man aus einem gegebenen Gegenstandswert den vollen Gebührensatz. Der Gebührenrahmen für die einzelnen Leistungen des Steuerberaters ergeben sich aus den gesetzlich vorgegebenen Anteilen dieses vollen Gebührensatzes.Angenommen, der Steuerberater soll z.B. eine eine Einkommensteuer-Erklärung ohne Ermittlung der Einkünfte erstellen. Der Gegenstandswert betrage € 85.000,00. Dann liefert Tabelle A die volle Gebühr von € 1.341,00. Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen reicht von 1/10 bis zu 6/10 dieses Betrages, also von € 134,10 bis € 804,60.
Bitte beachten Sie, dass es für alle Tätigkeiten sogenannte Mindestgegenstandswerte gibt.
Geben Sie nun bitte in das obere Textfeld für den Gegenstandswert einen Euro-Betrag ein (als ganze Zahl, ohne Tausender-Punkte, ohne Nachkomma-Stellen). Wenn Sie dann auf die Schaltfläche klicken, erscheinen die Gebührensätze für alle hier aufgeführten Steuererklärungen.
Betriebliche Steuererklärungen
Die im Folgenden berechneten Gebühren für betriebliche Steuererklärungen basieren ebenfalls auf der Tabelle A der StBVV. Mit dieser Tabelle ermittelt man aus einem gegebenen Gegenstandswert den vollen Gebührensatz. Der Gebührenrahmen für die einzelnen Leistungen des Steuerberaters ergeben sich aus den gesetzlich vorgegebenen Anteilen dieses vollen Gebührensatzes.Angenommen, der Steuerberater soll z.B. eine eine Umsatzsteuer-Erklärung ohne Ermittlung der Einkünfte erstellen. Der Gegenstandswert betrage € 85.000,00. Dann liefert Tabelle A die Gebührenbasis von € 1.341,00. Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen reicht von 1/10 bis zu 8/10 dieses Betrages, also von € 134,10 bis € 1.072,80.
Bitte beachten Sie, dass es für alle Tätigkeiten sogenannte Mindestegegenstandswerte gibt.
Geben Sie nun bitte in das obere Textfeld für den Gegenstandswert einen Euro-Betrag ein (als ganze Zahl, ohne Tausender-Punkte, ohne Nachkomma-Stellen). Wenn Sie dann auf die Schaltfläche klicken, erscheinen die Gebührensätze für alle hier aufgeführten Steuererklärungen.
Jahresabschluss
Die im Folgenden berechneten Gebühren für die Einkommensteuer-Erklärung basieren auf der Tabelle B der StBVV. Mit dieser Tabelle ermittelt man aus einem gegebenen Gegenstandswert den vollen Gebührensatz. Der Gebührenrahmen für die einzelnen Leistungen des Steuerberaters ergeben sich auch hier aus den gesetzlich vorgegebenen Anteilen dieses vollen Gebührensatzes.
Angenommen, der Steuerberater soll z.B. einen Jahresabschluss erstellen. Der Gegenstandswert betrage € 1.000.000,00. Dann liefert Tabelle B die Gebührenbasis von € 948,00. Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen reicht von 10/10 bis zu 40/10 dieses Betrages, also von € 948,00 bis € 3.792,00.
Geben Sie nun bitte in das obere Textfeld für den Gegenstandswert einen Euro-Betrag ein (als ganze Zahl, ohne Tausender-Punkte, ohne Nachkomma-Stellen). Wenn Sie dann auf die Schaltfläche klicken, erscheinen die Gebührensätze für alle hier aufgeführten steuerberaterischen Tätigkeiten.
- Finanzbuchhaltung
Die im Folgenden berechneten Gebühren für die
Finanzbuchhaltung basieren
auf der Tabelle C der StBVV.
Mit dieser Tabelle ermittelt man
aus einem gegebenen Gegenstandswert
die Gebührenbasis.
Der Gebührenrahmen für die
einzelnen Leistungen des
Steuerberaters ergeben sich auch hier
aus den gesetzlich vorgegebenen
Anteilen dieses vollen
Gebührensatzes.
Angenommen, der Steuerberater soll z.B. die Kontierung und Buchführung durchführen. Der Gegenstandswert betrage € 276.000,00. Dann liefert Tabelle C die volle Gebühr von € 303,00. Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen reicht von 2/10 bis zu 12/10 dieses Betrages, also von € 60,60 bis € 363,60.
Geben Sie nun bitte in das obere Textfeld für den Gegenstandswert einen Euro-Betrag ein (als ganze Zahl, ohne Tausender-Punkte, ohne Nachkomma-Stellen). Wenn Sie dann auf die Schaltfläche klicken, erscheinen die Gebührensätze für alle hier aufgeführten steuerberaterischen Tätigkeiten.
Zurück zum Seitenanfang
Literaturhinweis
[1] | Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) |
Haftungsausschluß: Die auf diesen Internet-Seiten zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Obwohl wir diese Seiten sorgfältig überarbeitet haben, schließen wir jegliche Haftung für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit des Inhalts aus. Auf die Inhalte der verlinkten Websites haben wir keinen Einfluss. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte keine Gewähr übernehmen.