Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird als immer selbstverständlicherer Teil des Gesamtgefüges eines Arbeitsplatzes wahrgenommen und ein attraktives Pensionssystem von Mitarbeitern auch eingefordert.

So wird das Thema der betrieblichen Altersversorgung zunehmend zu einem Thema der bewussten Steuerung der Personalplanung und Personalpolitik, das selbst vor den kleinsten Unternehmen nicht Halt macht.
Dies beginnt selbst bei 2-Mannfirmen schon bei der Frage, wie man einen besonders fähigen Heizungsmonteur (der wenig Mängelgewährleistungsfälle auslöst, weil der eben einfach gut arbeitet) mit Hilfe einer bAV binden kann, damit er eben nicht zu einem anderen Betrieb abwandert, der 1 € mehr Stundenlohn bietet oder der das Montagefahrzeug für den Heimweg nutzen darf.

Aber ganz sorgenfrei sind Betriebsrenten nicht. Sie bedeuten eine langfristige Bindung.

Insbesondere der anstehende Generationenwechsel in Unternehmen lässt die Frage auftauchen, wie man mit den alten Pensionsverpflichtungen (auch oder gerade für den Altinhaber) in der heutigen Zeit umgehen soll.

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