Aktienrecht

Im Bereich des Aktienrechts beraten und vertreten wir Sie umfassend bei Fragen in Bezug auf:

  • Rechtsverhältnisse zwischen Gesellschaft und Aktionären
  • Gründung der Gesellschaft (Feststellung der Satzung, Bestellung des Aufsichtsrats, Gründungsbericht- und Prüfung, Anmeldung und Eintragungen der Gesellschaft in das Handelsregister, Zweigniederlassungen, Verantwortlichkeiten und Nachgründung)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Inhalt der Satzung, Satzungsänderung und Inkraftsetzen der Satzung
  • Mehrheitsunternehmen
  • Abhängige und herrschende Unternehmen mit und ohne Beherrschungsvertrag, Leistungsmacht und Verantwortlichkeit
  • Unternehmensverträge (Beherrschungsverträge, Gewinnabführungs- und Geschäftsführungsverträge, Gewinngemeinschaft, Teilgewinnabführungsverträge, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge)
  • Eingegliederte Gesellschaften
  • Organe, ihre Wahl, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Haftung
  • Organisation von Hauptversammlung und Beschlüssen
  • Wahrnehmung von Aufsichtsrat Mandaten
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen
  • Umwandlung von Aktiengesellschaften in andere Rechtsträger (Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel)
  • Liquidation und Auflösung einer Gesellschaft

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