Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Fragestellungen in Bezug auf:

  • Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung und Abschluss von Arbeitsverträgen (befristete Arbeitsverträge, Teilzeit Arbeitsverhältnisse, Altersteilzeit, Ausbildungsverhältnisse, freie Mitarbeit oder Probezeitvereinbarungen)
  • Vergütung und Gestaltung von Vergütungssystemen
  • Rechte und Pflichten bei bestehenden Arbeitsverhältnissen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Abmahnung, Kündigung (Kündigungsschutz), betriebsbedingte Kündigung, Abfindung, Insolvenz, Aufhebungsvertrag)
  • Anstellungsverträge mit GmbH Geschäftsführern (Verhältnis der Organstellung zum Anstellungsverhältnis, Beendigung des Anstellungsvertrages)
  • Personalarbeit im Betrieb/Unternehmen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsrat und Betriebsverfassung, Wahl und Amtszeit
  • Tarifverträge
  • Haftung des Arbeitsnehmers/Arbeitgebers
  • Betriebsübergänge, Veräußerungen oder Stilllegung
  • Scheinselbstständigkeit (Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und Selbstständigkeit)

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